Zur Mitgliedschaft § 3 der Satzung:
1. Mitglieder des Verbandes können Personen werden, die im Fach Skandinavistik/Nordistik/Nordeuropastudien wissenschaftlich tätig sind oder waren oder das Fach studieren.
2. Über Anträge auf Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. In Ausnahmefällen entscheidet der Vorstand gemeinsam mit dem Beirat. Die Mitgliedschaft endet durch
a) schriftliche Austrittserklärung;
b) Ausschluß.
Die Austrittserklärung kann jederzeit erfolgen, entbindet aber nicht von der Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr. Der Ausschluß kann aus besonderen Gründen durch den Vorstand ausgesprochen werden, nachdem sowohl der Vorstand als auch der Beirat ihn jeweils mit der Mehrheit der Mitglieder beschlossen haben. Die Ausgeschlossene / Der Ausgeschlossene kann innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Ausschließungsbescheides Berufung einlegen, die der nächsten Mitgliederversammlung zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird. Der Wegfall der im Absatz 1 genannten Voraussetzungen wird vom Vorstand festgestellt und der betroffenen Person mitgeteilt, die hiergegen innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung Berufung einlegen kann. Über die Berufung ist auf der nächsten Beiratssitzung zu befinden. Bleibt die Berufung erfolglos, so kann die Betroffene / der Betroffene die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die dann endgültig entscheidet.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:
für Mitglieder mit festem Einkommen: € 40,-
für Mitglieder ohne festes Einkommen (und Studenten): € 20,-
für Mitglieder, die den Förderbeitrag zahlen möchten: € 60,-
Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung aus und senden sie unterschrieben an den:
Fachverband der deutschsprachigen Skandinavistik
Department für Germanistik und Komparatistik
Professur für Skandinavistik
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Bismarckstraße 1
DE-91054 Erlangen
Fachverband Skandinavistik